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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für

Melanie Zach 
Tattoostudio
Landstraße 71/ Top 1c 
 4020 Linz
06608719352

info@feinmeliert.at - www.feinmeliert.at - Instagram: @feinmeliert_tattoos

Öffnungszeiten:  

Dienstag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr
Samstag 10-15 Uhr

Nur für Kunden und Kundinnen mit Beratungs- oder Tattootermin geöffnet!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) gelten für alle Verträge und

Leistungen (Dienstleistungen, Verkauf von Waren, Vertragsanbahnung etc.) zwischen Melanie Zach – Tattoostudio – Landstraße 71/ Top 1c – 4020 Linz – info@feinmeliert.at (in der Folge „Dienstleisterin“) und ihren Kunden/Kundinnen. Rechtsgeschäfte zwischen der Dienstleisterin und Kunden/Kundinnen, die nicht unter diese AGB fallen sollen, bedürfen einer schriftlichen Individualvereinbarung. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Andere AGB finden keine Anwendung.

§ 2. Vertragsabschluss und Terminvereinbarung

2.1. Allfällige Leistungsbeschreibungen sowie die Bewerbung von Dienstleistungen und
Produkten (im Geschäftslokal, in Werbeprospekten, auf der Website oder ähnlichem) sind unverbindlich und freibleibend, dh sie stellen eine Aufforderung an den Kunden/die Kundin dar, ein Angebot zu unterbreiten. Die Dienstleisterin kann Angebote (insb. zu Terminvereinbarungen) ohne Angabe von Gründen annehmen oder ablehnen. Angebote können telefonisch, per Mail, online oder persönlich gestellt werden (siehe die Kontaktdaten am Ende).

2.2. Angebote werden von der Dienstleisterin durch Übersendung einer Bestätigungs-SMS, Bestätigungs-E-Mail, ausdrücklicher persönlicher Zusage angenommen und Einhebung einer Sicherheitshinterlegung/Anzahlung angenommen.

2.3. In der Regel werden keine Entwürfe per Mail vor dem Termin an die Kund_innen versandt. In Einzelfällen kann vereinbart werden, dass dem Kunden/der Kundin vorab ein Entwurf gesandt wird (max. 1-2 Tage vor dem Termin), jedoch behält sich die Dienstleisterin vor dies zu entscheiden. Der Kunde/die Kundin muss sich grundsätzlich bis zum Tag des Termins gedulden, wo der Entwurf präsentiert wird und ggf. gemeinsam Änderungen vorgenommen werden. Sollte der Entwurf nicht gefallen und der Kunde/die Kundin den Termin nicht wahrnehmen, wird die Sicherheitshinterlegung/Anzahlung für den bereits geleisteten Arbeitsaufwand eingehoben und ggf. die geleistete Mehrarbeit in Rechnung gestellt. 

§ 3. Terminverschiebungen, Stornierungen, verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin

3.1. Vereinbarte Termine sind verbindlich und wahrzunehmen. Damit ein Termin fixiert werden kann und verbindlich zu Stande kommt, wird eine Sicherheitshinterlegung in bar von 100,- Euro eingehoben. Anstatt einer Sicherheitshinterlegung kann auch eine Anzahlung gemacht werden. Kann ein vereinbarter Termin vom Kunden nicht eingehalten werden, ist eine Absage oder Verschiebung nur nach Maßgabe nachstehender Regelungen möglich.

3.2. Eine kostenfreie Terminverschiebung oder -absage (Stornierung) ist bis 4 Tage vor dem Termin möglich, wobei Samstage und Sonntag nicht zu zählen sind (Sicherheitshinterlegung kann im Studio wieder abgeholt werden/eine Anzahlung wird zurück überwiesen). Erfolgt die Terminverschiebung oder -absage nach diesem Zeitpunkt aber zumindest bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, kann die Dienstleisterin eine Stornogebühr von 50 % der Sicherheitshinterlegung in Rechnung stellen. Bei noch späteren Terminverschiebungen und - absagen oder für den Fall, dass der Kunde den vereinbarten Termin nicht wahrnimmt, wird die Sicherheitshinterlegung in der jeweiligen Höhe ganz einbehalten und in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens des Kunden besteht nicht.

3.3. Für eine vom Kunden/von der Kundin gewünschte Kürzung/Verminderung der vereinbarten Dienstleistung kann keine entgeltliche Rückvergütung/Rabatt gewährt werden.

3.4. Kann die Dienstleisterin aus für sie nicht zu vertretenden Gründen oder höherer Gewalt einen Termin nicht einhalten, wird der Kunde/die Kundin umgehend in Kenntnis gesetzt, sofern die hinterlegten Kontaktdaten eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen. In einem solchen Fall ist die Dienstleisterin berechtigt, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurück zu treten.

§ 4 Preise und Zahlungsmodalitäten

Die Preisgestaltung beläuft sich auf einen Tattoo-Stundensatz von 120 Euro. Dies ist auch der Startpreis für kleine Tattoos. Je nach Aufwand der Vorbereitung (Entwerfen, Aufklärungsgespräch, Vorbereitung der Haut, Aufdruck/ Aufzeichnen des Motivs auf die Haut) stelle ich auch diese Zeit mit 60 Euro pro Stunde in Rechnung.

Tätowierzeit: 120 Euro pro Stunde

Vorbereitungszeit: 60 Euro pro Stunde

4.1. Alle Preise richten sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preisliste. Die Veröffentlichung einer neuen Preisliste ersetzt automatisch die bis dahin geltende.

4.2. Das Entgelt für die vom Kunden/von der Kundin in Anspruch genommene Leistung ist nach Erbringung durch die Dienstleisterin sofort zur Zahlung fällig. (Ein Nachstechen binnen 6 Monate ist im Preis inkludiert!)

4.3. Das Entgelt für eine Serie von Dienstleistungen (5er/10er/x-er-Block) ist im Voraus zu bezahlen. Der 5er/10er/x-er-Block ist nicht auf Dritte übertragbar.

4.4. Eine Rückvergütung von im Voraus bezahlten Leistungen (Gutscheinen, Blocks) ist nicht

möglich.

§ 5 Sachbeschädigung

Die Haftung der Dienstleisterin für eine Sachbeschädigung im Zuge der Dienstleistungserbringung (zB an Kleidung des Kunden durch Öle, Cremen oder ähnliche Flüssigkeiten etc.) beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliche Handlungen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die Dienstleisterin behält sich das Eigentum an den Verkaufswaren bis zu deren vollständiger Bezahlung vor.

§ 7 Informationspflicht des Kunden/der Kundin

7.1. Der Kunde/Die Kundin ist verpflichtet, dem Dienstleister Erkrankungen, Allergien oder andere körperliche Beschwerden (insbesondere Diabetes, Blutverdünnung usw.), die bei der Leistungserbringung der Dienstleisterin zu beachten sind bzw. zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit des Kunden führen können, nach bestem Wissen und Gewissen mitzuteilen.

7.2. Der Kunde/Die Kundin wird die Fragen zu seinem/ihren Gesundheitszustand gewissenhaft und wahrheitsgemäß beantworten, um Komplikationen bei der Erbringung der Dienstleistung und mögliche Schäden zu vermeiden.

§ 8 Gutscheine

8.1. Wertgutscheine werden auf einen bestimmten Geldbetrag ausgestellt. Die Gültigkeit der Wertgutscheine beträgt 5 Jahre, wobei die der Gutscheineinlösung korrespondierende Leistungserbringung innerhalb dieser Frist erfolgen muss. Für die Einlösung gelten die unter

§§ 2 und 3 vereinbarten Bestimmungen zur Terminvereinbarung.

8.2. Dienstleistungsgutscheine werden auf eine bestimmte Dienstleistung ausgestellt. Die Gültigkeit der Dienstleistungsgutscheine beträgt 5 Jahre, wobei die der Gutscheineinlösung korrespondierende Leistungserbringung innerhalb dieser Frist erfolgen muss. Für die Einlösung gelten die unter §§ 2 und 3 vereinbarten Bestimmungen zur Terminvereinbarung. Ist der Preis der entsprechenden Dienstleistung im Einlösungszeitpunkt höher, als zum Ausstellungszeitpunkt des Gutscheins, hat der Kunde/die Kundin den Differenzbetrag aufzuzahlen.